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96-400

Hertzogthumbs Württemberg, Des,


 
Ernewert gemein Landt Recht. Stuttgart, Rößlin 1653. 12°. Mit gest. Titel, Kupfertafel und Falttabelle. 27 (ohne d.le.w.) Bl., 539 S. - Angebunden: Des Hertzogthumbs Württemberg gemeine Lands-Ordnungen. Stgt., Rößlin 1679. 24 Bl., 372 S. Mod. Prgt.  
 
I. VD17 12:622084T (nicht identisch mit VD17 384:709385T; Fehlerhafte Paginierung: S. 9 (i.e. 4), 373 (i.e. 273). STC W 1295. Vgl. Heyd 1744. - Dritte Fassung des Württembergischen Landrechts, erstmals 1610 amtlich veröffentlicht. - "Das Württembergische Landrecht gehört zu den bedeutendsten Landrechtsreformationen seiner Zeit, hat entscheidend die gesamte territoriale Rechtsentwicklung in Deutschland beeinflußt und zahlreichen späteren Gesetzen ... als Vorbild gedient. In der Fassung von 1610 blieb es bis zum Inkrafttreten unseres Bürgerlichen Gesetzbuches' am 1. Januar 1900 ununterbrochen in Geltung' (Kaspers 88). - Ohne Falttab. Durchgeh. gebräunt, tls. stockfl. Einige Bl. mit Einrissen, tls. unterl. kl. Randläsuren. Einige Unterstreichungen mit Farbstift. - II. VD17 7:707550N.
 
Hertzogthumbs Württemberg, Des, | Bild Nr.1

Hertzogthumbs Württemberg, Des, | Bild Nr.1

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findet von 2. - 4. Mai 2024 statt



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