99-876
Verordnung
den Sold u. die Verpflegung der Soldaten u. ihrer Pferde im Winterquartier betreffend. Nbg., 26. Nov. 1711. Schm.4°. 4 Bl.
"Für den Genuß sothaner Hausmann-Kost hingegen werden ihme Monatlich von seinem ordinar-Sold ein Gulden dreyßig Kreutzer Rheinisch abgezogen und der Quartiers-Mann darmit vergnüget". - Vgl. VD18 15632210-001. - Etw. gebr., tls. stockfl.