93-829
Verordnung
das öffentliche Feiern betreffend. O.O., 11. März 1713. Einblattdruck. Satzspiegel 16 x 30 cm.
Kein Eintrag im KVK Selten. - "Demnach bey gegenwärtigen hochgefährlichen, kriegerischen, nahrungslosen und geschwinden Zeiten...insonderheit den Wirthen, Gastgeben, Wein- und Bierschenken, das Halten der Täntze, Spielleute und Musiquen...bei e. Straff von 25. Ff. gäntzlich darniedergelegt und verbotten...". - Blattränder leicht gebräunt.