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114-308 Saur,A.
Straffbüchlein, darin Begriffen wie man heutiges tags, nach allen gemeinen beschriebnen Geistlichen und Weltlichen Rechten, Reichs auch Landßordnungen ... etzliche grobe eusserliche sünde, freuel und begangne missethat, Bürgerlich und peinlich zustraffen pflegt. Frankfurt, N. Basse 1579. Titel mit Holzschn.-Druckermarke. 8 Bl., 357 (recte 359) S., 4 Bl. Flex. grün gefärbter Prgt d. Zt. (Angeschmutzt und berieben, mit Einrissen u. Knicksp.).
VD 16, S 1931; nicht bei Adams und BM, STC German. - Dritte Ausgabe, erstmals 1577 erschienen. Selten. "Den Schluß dieser deutsch geschriebenen Literatur des 16. Jahrhunderts bildet Abraham Sawr's Strafbuch. Es giebt fast wörtlich die Bestimmungen der Carolina, fügt römisches und kanonisches Recht hinzu und nimmt Rücksicht auf manche Particularrechte" (Stintzing-L. I, 634). - Gebräunt, vereinzelt fleckig, stellenweise etwas wasserfleckig, erste Bl. mit Läsuren an den Außenecken. Flieg. Vorsatz mit Fehlstellen im Rand und mehrzeiliger hs. Notiz über die Einnahme eines ungenannten Orts durch den Obristen (Abraham) Schönnickel, am 27. Oktober 1635, verso nennt sich der Schreiber "Andres Eschke".
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findet von 2. - 4. Mai 2024 statt
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