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Auktion 133:

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  Auktion 108
 
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108-30

Bekanthnus


 
unsers heyligen Christenlichen gloubens, wie es die kylch zu Basel haltet. (Basel, Th. Wolf 1534). Fol. Mit Holzschn.-Titelvign. 6 Bl. Geheftet, ohne Einband.  
 
IA 11 4375. VD16 ZV 27548. Hieronymus, Oberrhein. Buchill. Bd. 2, Nr. 444A. Nicht in den Reformationskatalogen. - Sehr selten. IA gibt irrig als Format Quarto an. Die endgültige Formulierung des für Basel verbindlichen reformierten Bekenntnisses. - Leicht gebräunt, tls. stockfl. - Dabei: Reformations-Ordnung, Welche in Löbl. Stadt Basel ... vorgeschrieben wird. 1765. (Basel), Decker 1765. Fol. Mit Titelholzschn. und 3 Holzschnitt-Kopfstücken. 19 S. Mit Heftstreifen. - Löste die Reformations-Ordnung von 1758 ab und wurde in zwei Teile aufgeteilt: die Regeln gegen die Verschwendung wurden abgetrennt. Hier sind Vorschriften u.a. gegen die Prachtentfaltung bei Kutschen und Equipagen sowie gegen zu prächtige Bedienstetenkleidung abgedruckt. Strenge Einschränkungen gab es für Tanzmeister. Kinderumzüge an Fasnacht wurden ganz untersagt. - Tls. stockfl., kl. Randeinriss. - Ordnung, Welche Auf der Landschafft des Löbl. Stands Basel, So wohl bey Verrichtung des Gottesdienstes... zu halten befohlen. Basel 1759. Fol. 39 S. Mit Heftstreifen.
 
Bekanthnus | Bild Nr.1

Bekanthnus | Bild Nr.1

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findet von 2. - 4. Mai 2024 statt



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