138-2377
Verordnung.
Estimate: 90,00 € | After-auction price: 60,00 €
Churfürstlich-Trierische Verordnung wegen Art und Maaß zu verwaltender deren Abwesenden Güter, und wegen der Zeit, wann selbige ihren nächsten anverwanten Erben mögen zum unwiderruflichen Eigenthum zugesprochen werden. Koblenz, Krabbe 1761. Kl.4°. 12 S. Geheftet.
Exlibris. - Dabei: Churfürstlich-Trierische Verordnung, wie die Amts-Sessionen und Brüchten-Bethätigungen... künftighin gehalten werden sollen. Ebda. 1761. Kl.4°. 12 S. Geheftet. - Exlibris.