99-937
Verordnung
zu Münzverruf. "Hohe Herren Fürsten und Stände Eines Löbl. Fränckischen Crayses hätten zwar gewünschet, in dem ohnehin sehr zerrütteten Müntz-Wesen zu keiner Neüerung, ... So werden Erstens die sambtliche im Creiß gangbare Carolinen ... wie vorhin ausgeschlossen verbleiben ...". Einblattdruck, Nbg. 1721. Satzspiegel 35 x 32 cm, Blgr. 41,5 x 49,5 cm. - BV042493832. - Etw. angestaubt, leicht fleckig, Ränder knittrig u. mit Einrissen.