99-1492
Mandat
zur jährlichen Losung. "Einem Hochlöblichen Rath allhier ist bereits mehrmalen bey unterschiedlicher Gelegenheit, besonders bey der jährlich gewöhnlichen Losung-Anlage, ... bittlich vorgebracht worden, daß zu Umgehung des jährlichen Losung-Eides denenjenigen, welche, anstatt ihre Losung-Rechnung jährlich zu beschwöhren, lieber ihre schuldige Losung-Abgabe nach einem auf etliche Jahre fest bestimmten Quanto entrichten zu dörfen, wünschten, solches Oberherrlich gestattet werden mögte ...". Einblattdruck, beidseitig bedruckt, 1786. Satzpiegel 27,5 x 14,5 cm, Blgr. 37 x 22,5 cm. - BV035576069. - Etw. gebräunt, schwach fleckig.