94-3181
Bauvorschrift
für Schornsteine. (Nbg.), o.Dr. 8. August 1547. Qu.Imp.Fol. Satzspiegel 32 x 39 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 16, nicht im KVK. Selten. - "Enderung und Besserung des 12 vnd 13 Gesetzs der Schlöt halben". Hierin wird festgelegt, dass ein "Schlot durch das haus uber das Tach vnnd nit vornen an oder gegen der gemeinen gassen" geführt werden darf. Zudem wird eine bestimmte Höhe des Schornsteins verlangt. Die Frist zur Umsetzung der Vorschrift läuft bis zum "Sant Lorentzen Tag des 1548 Jares". - Mit 2 Mittelfalzen. Rd. tls. leicht gebräunt u. tls. fleckig. Ecke ob. re. angerändert. Vereinz. mit kl. Rd.-Einrissen.