93-873
Mandat
zur Haltung von Hunden. Einblattdruck, Nbg. 9. Juni 1714. Qu.Fol. Satzspiegel 17 x 31 cm.
Nicht im KVK. - Warnt vor "...Gefahr und Schaden von denen ziemlich gemein gewordenen grossen und bissigen, sonderlich aber sogenandten Bären-Beissers-Hunden...". Erlaubt die Haltung nur Metzgern und fordert diese auf, den Hunden "zumahlen in der Stadt, Maulkörbe an(zu)legen...". - Mittelfalz, Blattränder gering gebräunt.