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(Cocceji,S.v.).
Project des Codicis Fridericiani Marchici, oder eine, nach Sr. Königl. Majestät von Preussen selbst vorgeschriebenen Plan entworffene Cammer-Gerichts-Ordnung, nach welcher alle Processe in einem Jahr durch drey Instantzen zum Ende gebracht werden sollen und müssen (etc.). Bln., Gäbert 1748. Fol. 4 nn. Bl., 328 S. - mit umf. Regsier 134 S. u. 3 kl. Anbindungenn.
ADB IV 373f. Erste Ausgabe. Der Zweck der von Cocceji in den preußischen Provinzen durchgeführten Justizreform war Vereinfachung der Prozeßnormen und damit ein beschleunigter Rechtsgang. Wichtiges Dokument zur Geschichte des preußischen Justizwesens. - Tls. gebräunt. (814).