91-941
Mandat
gegen das Betteln von Kindern. (Nbg.), o.Dr. 12. Dez. 1785. Kl.Fol. Satzspiegel ca. 16,5 x 13,5 cm. Mit Wappen-Vign. in Holzst. 1 beids. bedr. Bl. Lose.
VD 18, 15272958-001. - Verbietet den "Gassenbettel überhaupts, und besonders von denen Kindern...", "welche theils aus eigenen schändlichen Antrieb, theils auf Geheiß und Anweisung ihrer liderlichen Eltern... Geld abpressen". Kündigt widrigenfalls die Bestrafung der Eltern an, da der Rat "diesem unerträglichen Unfug ohnmöglich länger zusehen kan".