91-1874
Mandat
die Fleisch- u. Metzgerordnung betreffend. (Nbg.), o. Dr. 12. Januar 1697. Qu.Fol. Satzspiegel.24,5 x 32,5 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK. Nicht im VD17. - ... in denen dem Mezger Handwerck gegebenen Ordnungen, die Obrigkeitliche Sorgfalt iederzeit dahin gerichtet, daß Dero liebe Burgere, Innwohnere und Angehörigen in der Stadt und auf dem Land, mit tauglichem Vieh und also mit einem frischen und gesunden Stuck Fleisch versehen werden möge.... - Ränder tls. angestaubt, tls. Dünnst. mit unterl. Löchlein, Faltsp.