91-1477
Mandat
gegen fremden Kriegsdienst. (Nbg.), o.Dr. 16. Februar 1619. Satzspiegel 22 x 29,5 cm. Lose.
Nicht im KVK, nicht im VD 17. Selten. - Der Stadtrat Nürnbergs ordnet an dass niemand "ohne sonders Vorwissen, Bewilligung und Erlaubnuß... in keines andern Herren Kriegsdienst unnd Besoldung gar nicht begeben oder einlassen noch deshalben von jemandt andern einige Bestallung, Wart- oder Lauffgelt annehmen" darf. - Im w. Rd. leicht stockfl.