91-1097
Verordnung
zu Hausierhandel. (Nbg.), o.Dr. 28. Dezember 1780. Fol. Satzspiegel 24 x 14 cm. 4 Bl. Mit Wappenholzschnitt auf dem Titel. Mit Heftstreifen geheftet.
Nicht im KVK. - "... und will, daß überhaupts jedermänniglich, er sey Burger, Innwohner oder Fremder, hinfüro je und allezeit solch hereinschleichen, verhausiren und verkauffen aller dergleichen unerlaubten Schnitt- und anderer denen hiesig-offenen Gewerben...". - Leicht angestaubt, gering fleckig.