90-1103
Verordnung
zum Heuhandel. (Nbg.), o.Dr. 6. Mai 1549. Gr.4°. Satzspiegel 20 x 23 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK und nicht im VD 16. Selten. - Der Stadtrat Nürnberg verbietet den reinen An- und Verkauf von Heu. Jedoch ist dem "unterthan und pauerßman" erlaubt, "dem andern zu seinem geprauch und noturfft seins viechs" Heu zu verkaufen. Ansonsten droht eine "gepürliche straff". - 2 gegl. u. leicht gebr. Falze. Mit kl. Wurmspuren im Rd. u. überklebter Einriss im Rd.