87-259
Mandat
gegen Unzucht. (Nbg.), o.Dr. 11. März 1619. Satzspiegel 24,5 x 32,5 cm. Lose.
Nicht im KVK, nicht im VD 17. Selten. - Der Nürnberger Stadtrat verbietet, dass sich "bede Eheverlobte, zuvorn und ehe sie Christlicher Ordnung gemeß offentlich zu Kirchen und Strassen gehen... verbottener weiß leiblich vermischen und zu vilmahlen die Bräut geschwängert sein und entweder vor oder unlangst nach gehaltener Hochzeit zu menniglichs ärgerung in das Kindbeth kommen". - Gegl. Mittelfalz leicht gebr.