87-1049
Verordnung
betreffend die Suche einer Kindsmörderin. (Nbg.), o.Dr. 1598. 4°. Satzspiegel 17 x 24,5 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 16, nur ein Eintrag im KVK. Selten. - Der Stadtrat Nürnbergs verbietet den Bürgern, die Flucht der Kindsmörderin zu unterstützen. Ansonsten wird derjenige "an Leib oder Gut an der Thäterin statt dermassen ernstlich und ohne Gnad" bestraft. Zudem werden die Bürger aufgerufen, bei der Suche nach der Kindsmörderin zu helfen, wobei eine Belohnung gezahlt wird, wenn eine Festnahme gelingt. - Wurmspuren im re. unt. Rd. u. kl. Rd.Ausriss.