84-152
Verordnung
betreffend fremde (Kriegs-)Dienste. (Nbg.), o.Dr. 7. Juni 1616. Folio. Satzspiegel 26 x 25,5 cm.
VD 17 23:677927P. - Der Stadtrat Nürnbergs wiederholt sein Anliegen u. untersagt den Bürgern und Untertanen, in fremde (Kriegs-) Dienste zu treten. Zudem "soll auch ein Jeder... in guter bereitschaft sitzen und welche vermüglich sein, sich mit notdürfftiger guter Rüstung... gefast zu machen". - Mit gegl. u. leicht gebr. Mittelfalz sowie kl. Loch am re. Rd.