83-445
Eberlin von Griffenstein
(Greifenstein) urkundet für sich und seine Erben, daß er und seine Erben den Herren Heinrich Graf von Lützelstein und dessen Erben sowie den Hanneman von Mülnheim und dessen Erben wegen des Dorfes Gnersheim mit seinem gesamten Besitz für Schaden und Kosten haftet ebenso wie sein Bruder Petman von Griffenstein in Grevenkunße. Deutsche Handschrift auf Pergament, dat. Montag nach St. Johanns Tag 1379. 14,2 x 42,5 cm. Mit angehängtem Siegel. Gefalt. Abbildung siehe Tafelseiten