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Auktion 134:

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  Auktion 82
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82-859

(Zobel,C.).


 
Sechsisch Weychbild und Lehenrecht, Jtzt auffs naw nach den wahrhafften alden exemplarn vnd texten mit vleis corrigirt ... sampt newen Register ... Darzu bey dem Weychbild vnd Lehenrecht vill nützlicher additiones vnd concordantien ... 2 Tle in 1 Bd. (Lpz., Blum) 1537. Fol. Mit Holzschn.-Titelbord., Holzschn.-Init. u. Druckerm. 6 nn., 146 röm. num.; 110 röm. num., 112 (d.le.w.) nn. Bl. - Angebunden: König,C. Ein fast seer und auserlesen guter, gebreuchlicher, nuetzlicher Process, Practica, und Gerichtsordnung, aus beiden, Keiserlichen und Geistlichen beschriebenen Rechten und derselben Fuernemesten ... Scribenten, Lecturen, Rathschlegen, Tractaten und Practicen; aus dem Sechsischen und anderm gebrauch ... zusamen gezogen und verfasset ... (Leipzig, Wolrab) 1541. Mit Holzschn.-Titelvign. u. -Init. CLX num., 23 nn. Bl. Blindgepr. Schweinsldr. d. Zt. über Holzdeckeln, mit Rollen- u. Plattenst. u. Messing-Schließen. (Leicht gebräunt, etw. fl. u. berieb.).  
 
I. VD 16, D 735. BM, German Books 779; Homeyer, Sachsenspiegel No. 8. Vgl. H. Kaspers S. 37 und 70 sowie ADB XLV 382. Zweite der berühmten "Zobelscheu Ausgaben"(EA 1535), deren letzte 1614 erschien. Von Chr. Zobel in der Sprache der Zeit mit "Fleiß korrigiert", Mit der außerordentlichen Verbreitung des Magdeburger Stadtrechts (Weichbild) entsteht zugleich das Bedürfnis nach gemeinsamen Rechtsgrundlagen für alle Städte dieses Rechtskreises und so entwickelt sich seit dem 13. Jhdt auf der Grundlage des Sachsenspiegels für den Sonderbereich des Stadtrechts das "Sächsische Weichbild", welches die Grundlage für das Recht in der Mark Brandcnburg und im deutschen Osten wird. - II. VD 16, K 1845. Berühmtes sächsisches Prozeßhandbuch, zuerst 1541 in Leipzig unter versch. Titeln ersch., eine zweite Ausgabe erschien 1550 in Frankfurt/Oder. Die von Stintzing u. Stobbe als unsicher erwähnte Ausg. v. 1546 wird vom VD 16 nicht bestätigt. - - Königs Werk übte einen so entscheidenden Einfluß aus, daß er als Führer der sächsischen Praxis bezeichnet zu werden pflegt" (St.-L.). - Sauberes, fast fleckenfreies Ex. a. starkem Papier, lediglich Schnitt mit einigen kl. Tintenfl. Vereinzelt Unterstreichungen, hs. Vermerk v. alter Hand a. beiden Innendeckeln u. a. d. w. Bl.
 
(Zobel,C.). | Bild Nr.1

(Zobel,C.). | Bild Nr.1

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findet von 3. - 5. Juli 2024 statt



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