54-6015
Bolliger,H.R. u. H.
Procedur zwischen denen Brüdern Hans Rudolf Bolliger, von Guntenschweil, als Kläger und Appellanten einer- und Heinrich Bolliger, von daselbst, als Antworter und Appellaten anderseits errichtet. In puncto: einer streitigen Wasserkehri, um zu wissen: Ob Kläger seinen Klag-Satz, daß nemlich sein und seines Gegnern Vatter sel. die streitige Wasserkehri, stäts und über alle Landsgewehrde, auf den sogenannten Wachtelen Baumgarten gebraucht und geleitet habe, Rechts-genüglich erwiesen habe oder nicht? Der Tag zum Abspruch über diese Procedur, ist von Ihro Hochwolgebohrnen und Gnaden, Herrn Amts-Schultheiß von Erlach gesezt, auf. Bern, Hortin 1769. 4°. 2 Bl., 120 S. Geheftet. (Rckn. beschäd.).
Tls. leicht stockfl., Schluss schwach wasserrandig, Titelbl. etw. angeschmutzt u. mit hs. Besitzverm.