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Auktion 144:

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143-114

Hut- und Feder-Verordnung.


 
Einblattdruck, Basel 24. März 1537. 4°.  
 
"Lieben herren und guote fründ: dem nach sich zwüschen den Burgern, Jnwonern, unnd dienstknechten, diser Statt Basel, von wegen der Faedern, so eyn teyl hindersich, unnd der ander fürsich, getragend, zum offterm mal, spenn und jrrthung erhept: Habendt unsere Herrnn die Rhaedt, loblicher Statt Basel, sollichem hienach vor zesin, erkannt...". Seltene und origenelle Kleiderordnung. - Ob. leicht angerändert u. mit hs. Num.
 
Hut- und Feder-Verordnung. | Bild Nr.1

Hut- und Feder-Verordnung. | Bild Nr.1

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findet von 8.-10. Juli 2026 statt



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