126-1563
Compendium chirurgiae,
Das ist: Kurtze Verfassung Der Wund-Artzney, Für Die Junge Wund-Arzt, oder Feldscherer, die sich in Kriegs-Diensten, bey denen Compagnien der Soldaten brauchen lassen. Nebst beygefügten Einiger guten Hülfs-Mitteln, für innerliche Kranckheiten, so unter denen Soldaten zu Feld pflegen zu grassiren... O.O. (um 1680). 12°. 264 S., 6 Bl., einige Vignetten. Ldr. d. Zt. (Fehlstellen, best. u. berieb.).
Nicht in Holzmann-B. und VD17. Behandelt Wundversorgung, Krankheiten, Rezepturen für Arzneimittel und kurz auch psychische Leiden wie Melancolia oder Mania. - Ohne flieg. Vors. Tls. gebräunt oder fleckig, tls. Randläsuren.