116-1626
Friedrich I., König v. Schweden,
Ihro Königl. Majestät in Schweden Fürstliche Hessische erläuterte Sportul-Ordnung, Wornach sich alle und jede Beamte, Bediente, Gerichtshaltere, und andere sowohl in Exigir- und Nehm- als auch in Gebung zulässiger Accidentalien, Amts- oder Gerichts-Sportuln und Gebührnissen allenthalben zu achten haben. Kassel, Hüter u. Harmes 1749. Fol. Mit Holzschn.-Wappen. 22 S., 1 w. Bl.
VD18 10041168. Seltene Verordnung Sportulen (eigentlich: Sporteln), Nebengebühren, die bei Gericht und deren Höhe betreffend. - Sehr selten. - Durchgeh. gebräunt u. stockfl. Titel tls. gelockert. Hs. Eintrag a. T.