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Schreiben
an den Vogt von Buchenau wegen der des Waldfrevels beschuldigten Brüder Conrad und Heinrich Bott zu Odensachsen, die geltend machen, daß für Ihren Fall der Neukircher Gerichtsbezirk zuständig sei. Deutsche Handschrift auf Papier, dat. Fürsteneck, 6. Januar 1746. 4°. 2 Bl., davon 3 S. beschrieben. Mit Unterschrift u. Siegel. Mehrf. gefalt.
Dabei: Notand: Bescheid über die Zuständigkeit des des Neukircher Gerichts. 1 Bl., einseit. beschrieben, gefalt. - Brief im Bug gerissen, tls. randrissig u. ob. linkes Eck beschäd., tls. angestaubt u. etw. gebräunt.