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102-526

(Reinkingk,T.).


 
Responsum juris in ardua et gravi. Marburg, Hampel 1630. Kl.4°. 9 Bl., 138 S. Mod. Hprgt. mit Rsch.  
 
VD17 1:015734V. - Das Responsum juris ist ein erstmals 1621 anonym erschienenes Gutachten um die Injurienklage einer vornehmen Familie gegen ein Domkapitel, "welches in einem Urtheile gegen eine Hexe auf Grund von deren Aussagen zwei vornehme Frauen der Theilnahme an Zusammenkünften der Hexen beschuldigt und dies Urtheil nachträglich in einer Apologie öffentlich verteidigt hatte. An der Realität des Hexenwesens zweifelt Reinkingk ebenso wenig wie seine Zeitgenossen (vgl. Stinzing-L.). - Titel mit Wurmspuren u. kl. Eckabschnitt, Anfang mit Unterstreichungen. Durchgeh. leicht wasserrandig. Hs. Besitzvermerk a. T.
 
(Reinkingk,T.). | Bild Nr.1

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findet von 3. - 5. Juli 2024 statt



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Varia
 
Sachgebiete:
Hexenwesen