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Auktion 133:

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  Auktion 54
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54-831

Müller,C.T.


 
Das Badische Landrecht, oder der Code Napoleon als populäres Handbuch des bürgerlichen Rechtes, zunächst für Badens Bürger, so wie für alle Staaten, in welchen das französische Civilrecht als Gesetzbuch eingeführt ist. 2. durchgesehene u. mit einem Katechismus über das Badische Handels- u. Wechselrecht verm. Aufl. Mannheim, Loeffler 1847. 291, 31 S. Pbd. d. Zt. (Berieben u. bestoßen, tls. beschabt).  
 
Das Großherzogtum Baden entstand in den napoleonischen Kriegen aus dem Kernland Baden-Baden und Baden-Durlach. Die Annahme des Code civil als bürgerliches Gesetzbuch in Baden wurde seit dem Jahre 1806 aktiv verfolgt. Zunächst wurde eine Übersetzung angefertigt, die im Jahre 1809 als Zivilgesetzbuch eingeführt werden sollte, allerdings erst ab 1810 mit Gesetzeskraft. Nach den Befreiungskriegen wurde der Name Napoleons aus dem Gesetzbuch entfernt und galt weiterhin als Landrecht des Großherzogtums Baden. Im Jahre 1819 wurde das gesamte Gesetzbuch einer Revision unterworfen, es kamen jedoch schließlich nur wenige Veränderungen in das Landrecht. Das Badische Landrecht blieb innerhalb des deutschen Territoriums bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahre 1900 in Kraft. - Vereinzelt stockfleckig. Hs. Eintr. a. dem Widmungsblatt. St.a.Vors.
 
Müller,C.T. | Bild Nr.1

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findet von 2. - 4. Mai 2024 statt



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