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Auktion 133:

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91-1608

Münzverordnung.


 
(Nbg.), den 28. Juni 1622. Mit 2 Münzholzschn. Satzspiegel 16 x 28 cm. 1 Bl. Lose.  
 
VD17 39:151089A. - "Wir Burgermeistere und Rath diser deß Heiligen Reichs Statt Nürmberg thun kundt ...Wiewol Wir zu endt Unsers Jüngsten vor dreyen tagen Publicirten Decrets das schliessenliche versprechen dem jenigen so Uns einen schädlichen Auffwechßler MüntzParthirer oder falschen NachPräger Unserer ... MüntzSorten namhafft machen würde ... mit ein zwey und mehr hundert Gulden ... zubegaben: ... Damit aber ein jeder solche falsche allerdings nichts würdige Sort desto leichter erkennen ... möge so haben Wir befehlch gethan das dieselbe unter dieses Edict ... abgedrucket dergestallt offentlich an die Stöck geschlagen und ... in den Buchläden und auff den Märckten verkaufft werden solle...". - Mittelfalz gebräunt u. mit kl. Ausriss im unt. Blattrand. 1 Randeinriss im ob. Blattrand. 1 Ecke geknickt. Tls. stockfl.
 
Münzverordnung. | Bild Nr.1

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