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Auktion 133:

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91-1605

Münzverordnung.


 
(Nbg.), den 23 Juli 1690. Blattgöße 35 x 43 cm., Satzspiegel 14 x 34 cm. 1 Bl. mit 14 Münzkupfern. Lose.  
 
VD17 12:703486E. - " Demnach Ein ... Rath dieser deß Heil. Reichs Stadt Nürnberg abermahln vernehmen müssen daß über die von etlichen Jahren ... publicirten Mandaten angezeigte ringhaltige Guldinere noch mehr dergleichen neue Sorten durch unzulässige Gewinnsuchende Leuthe in hiesige Stadt ... eingeschleichet und unter die Leuthe ... verschoben werden; Und aber ein jeder den durch solche allzuringhältige MüntzSorten .... allzugrossen Schaden und Verlust bey sich selbsten wol ermessen kan; Als wollen Dero HochAdel. Herrlichk. nicht allein Dero wegen Hereinführung ... ehemals ergangene und publicirte Mandata und Verboth hiermit alles ihres Inhalts wiederholt und jedermann getreulich gewarnet haben ... sondern ordnen ... auch hiermit ernstlich daß Dero Liebe Burgerschafft ... der in dem angefügtem Abdruck befindlichen sieben Sorten ... Guldinere ... gäntzlich enthalten ..." - Mehrere Wurmspuren in den Blatträndern. Mittelfalz gebräunt, tls. leicht wasserrandig.
 
Münzverordnung. | Bild Nr.1

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