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79-268 Wismar.
3 Verordnungen der Stadt Wismar. Einblattdrucke.
Enthält: (Verordnung über die Abgabe von Logir-Zetteln). 1784. Gr.4°. Anordnung an die "Gastgeber und Herbergirer" der Stadt, täglich die Logir-Zettel der angekommenen und eingekehrten Fremden im Bürgermeisteramt einzuliefern. - (Verordnung gegen die Jagd während der Schonzeit). 1787. Fol. Untersagt das unbefugte Schießen und Jagen, insbesondere in der "Setz-Zeit" (= Schonzeit). - (Verordnung gegen das zu schnelle Fahren mit Pferd und Wagen). 1799. Gr.4°. - Erneuert die Verordnung aus dem Jahre 1783. - Beiliegt: (Verordnung zur Anpflanzung von Maulbeerbäumen). Einblattdruck, Magdeburg 1794. 4°. Anordnung für die Kirchenvorsteher und Prediger in der Grafschaft Mansfeld, für Nachpflanzung und Vermehrung von ausgegangenen Maulbeerbäumen zu sorgen. - Alle tls. leicht fleckig, tls etw. wasserrandig.
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findet von 2. - 4. Mai 2024 statt
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