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Abdruck
des zwischen Seiner des Regierenden Herrn Hertzogs zu Würtemberg Hertzogl. Durchlaucht und gesamten Prälaten und Landschafft des Hertzogthums sub dato 27. Februarii und 2. Martii 1770 abgeschlossenen Erbvergleichs. Nebst beygefügter Kayserlicher Bestättigungs-Urkunde. Stuttgart, Erhard, 1771. Folio. (4), 122, (42) S. Pbd. d. Zt.
Heyd I, 1482. - Der 'Erbvergleich' von 1770 beendetet einen über 5 Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen dem Herzog und der Landschaft. Carl Eugen mußte auf den Grundsatz unumschränkter herrschergewalt ausdrücklich verzichten. Der Tübinger Vertrag war somit in allen Punkten bestätigt. Ferner wurde der Herzog zur Rückzahlung dessen verurteilt, was er dem Kirchengut, den Gemeinden, den Stiftungen und einzelnen Privatpersonen unrechtmäßig weggenommen hatte (Walter S. 258). - Stark berieben u. bestoßen.