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Auktion 133:

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  Auktion 84
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84-168

Verordnung


 
zur Jagd, Fischerei und Forstwirtschaft. (Nbg.), o.Dr. 14. Februar 1529. Folio. Satzspiegel 27,5 x 35 cm. 1 Bl. lose.  
 
Nicht im VD 16 und nicht im KVK. Selten. - Auf Büttenpapier mit Wasserzeichen. - In der Verordnung legt der Stadtrat Nürnbergs fest, welche Tiere aufgrund ihres Bestandes nicht gejagt bzw. gefischt werden dürfen. Ebenso wird angeordnet, dass Bäume, Gärten und Hecken "vor Sanct Gerdrautentag" geschnitten werden müssen, um die Vermehrung von Schädlingen zu verhindern. - Mit gegl. u. leicht gebr. Mittelfalz, vereinz. Wurmspuren im w.Rd. Abbildung siehe Tafelseiten
 
Verordnung | Bild Nr.1

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findet von 2. - 4. Mai 2024 statt



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