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Auktion 133:

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  Auktion 84
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84-164

Verordnung


 
zum Heuhandel. (Nbg.), o.Dr. 6. Mai 1549. Gr.4°. Satzspiegel 20 x 23 cm. 1 Bl. lose.  
 
Nicht im KVK und nicht im VD 16. Selten. - Der Stadtrat Nürnberg verbietet den reinen An- und Verkauf von Heu. Jedoch ist dem "unterthan und pauerßman" erlaubt, "dem andern zu seinem geprauch und noturfft seins viechs" Heu zu verkaufen. Ansonsten droht eine "gepürliche straff". - 2 gegl. u. leicht gebr. Falze. Mit kl. Wurmspuren im Rd. u. überklebter Einriss im Rd.
 
Verordnung | Bild Nr.1

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findet von 2. - 4. Mai 2024 statt



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