Verordnung
zum Münzverruf. "Demnach beeder Hohen ausschreibenden Herren Fürsten des Hoch-Löbl. Fränckischen Craises, ... das hiebey angeheffte Münz-Patent, darinnen die ehevorige alte und jüngere Münz-Verordnungen wiederholet und erneuret werden, ... hierdurch jedermänniglich ernstlich angewiesen ... ohne erhaltende Obrigkeitliche Certificaten, weder Geld, noch Güter aufzunehmen und zu verführen.". Einblattdruck, Nbg. 1737. Satzspiegel 17 x 30 cm, Blgr. 23,5 x 37 cm. - BV042493830. - Etw. angestaubt, schwach gebräunt, minimal fleckig.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.