99-877
Verordnung
Bild Nr.: 99-877 Verordnung: (Militaria)

des Löblich-Fränckischen Creißes, wie sich der Quartiers-Mann gegen die einzunehmende Kriegs-Völcker zu verhalten hat. Nbg., 19. Dez. 1735 Schm.Fol. 4 Bl. - VD18 14124289.


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