Verordnung
den Sold u. die Verpflegung der Soldaten u. ihrer Perde im Winterquartier betreffend. Nbg., 27. Nov. 1706. Schm.4°. 4 Bl.
Vgl. VD18 14736640-001. - "Hat der im Craiß liegende soldat zu Pferd vom Wachtmeister anzurechnen auf eine Pferd-Portion... täglichen 8. Pfund Haber und 10. Pfund Heu samt 2. Bund Stroh Wochentlich... zu empfangen".
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