99-627
Verordnung
Bild Nr.: 99-627 Verordnung: (Juridica und Kriminologie, Eherecht)

zur eherechtlichen Regelung. "Es hat Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath des Heil. Reichs Freyen Stadt Nürnberg, ... bißanhero mit mehrmaligen sonderbarem Mißfallen vernommen, welchergestalten mit dem Heil. Stand der Ehe, in verschiedene Wege, und bevorab darinn, strafbar und unzuläßlich verfahren worden, daß solche Personen, die entweder Verwand- und Schägerschafft halber gar nicht, oder doch nicht ohne Obrigkeitl. Verlaub, zusamm heyrathen mögen ...". Einblattdruck. Nbg. 1748. Satzspiegel 30,5 x 34 cm, Blgr. 35,5 x 44,5 cm. - BV042494167. - Leicht gebräunt, schwach angestaubt.


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