Leopold I. (HRR).
Verbot der Besteuerung u. Einquartierung "Mandatum poenale de non turbando vel offendendo in collectatione...". Wien, 13. Dez. 1703. 1 Bl. Qu.Fol.
Nicht im KVK. - "... Ansuchen und Bitten..., daß ihr künftighin Impetrantischer Stadt, als Euerer vorgesetzen Obrigkeit, den geziemenden Gehorsam und respect erweiset, und... steuern, Quartier- u. andere... Schuldigkeiten... abstattet". - Angestaubt u. wasserfl., tls. randrissig.
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