Mandat
zur Durchführung der Beichte. Nbg., 4. Jan. 1791. Fol. Mit Mit Holzst.-Wappenvign. 3 S. auf 1 gefalt. Dplbl.
Selten, kein Eintr. im KVK. - "Intimation", die in fünf Punkten eine "verbesserte Einrichtung der Beichthandlung in der Stadt und auf dem Land" regelt. - Ränder tls. leicht knittrig u. angestaubt.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.
Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Nürnberg