Patent
derer Hohen Herren Fürsten und Ständen des Löbl. Fränckischen Craißes, die verbottene Ausfuhr derer zum Papiermachen ohnumbgänglich benöthigten Lumpen betreffend. Nbg., 15. Juli 1726. Fol. 1 beids. bedr. gefalt. Dplbl.
VD 18, 15272648-003. - Untersagt "...zum Papier machen dienliche Lumpen an frembde Fuhr- oder dergleichen ausländische Leute zu verkauffen, zu vertauschen, oder sonst auf andere Weise zu verhandeln...". - Ränder etw. angestaubt u. tls. leicht knickfaltig.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.