Friedens-Executions-HaubtRecess.
Wie derselbe im Nahmen Kais. und zu Schweden Königl. Maj. Maj. ... in des Heiligen Römischen Reichs Stadt Nürnberg abgehandelt, verglichen und den 16/26 Junii, Anno 1650 allerseits unterschrieben, besigelt, ratificirt und endlich commutiret worden Cum Consenu speciali. Nbg., Dümler (1650). Kl.4°. 1 Bl., 37 S. Mod. Umschl.
Bircher A 3528 u. Hohenemser 5809 f. - Zur Vollstreckung der Vertragsbedingungen des Friedensbeschlusses traten im Frühjahr 1649 in Nbg. die Parteien zusammen, um nach der Verkündigung des Friedens eine tatsächliche Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung zu sichern. - Etw. gebräunt.
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