(Carrach,J.P.).
Gründlicher Beweiß, daß der wider Sr. Königl. Majest. in Preussen als Churfürsten zu Brandenburg wegen Dero genommenen Maaßreguln gegen den Wiener und Dresdner Hof, bedrohete Achts-Proceß unstatthaft sey, und Allerhöchst Dieselben nach Vorschrift der Reichs-Gesetze, keinesweges in die Acht erkläret werden können. (Halle), o.Dr. 1757. Kl.4°. 19 S. Lose Bogen. - Vgl. Holzmann-B. I, 6500 (Ausg. 1758). - Breitrandig, etw. angestaubt u. tls. ger. fleckig.
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