Gründlicher Beweis,
daß das Schonenfahrer Collegium zu Lübek im Besitz sey, und ein unumstösliches Recht habe: Die Glieder der Kaufleute Compagnie welche Handlung treiben zu rufen, und zur Erfüllung der Gerechtigkeiten ihres Hauses zu zwingen ... O.O.u.Dr. 1760. Fol. 104 S. Einf. Hlwd. (Berieb.). - Streitschrift für die Sache der Schonenfahrer. - St.a.T. - Leicht Gebrauchssp.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Lübeck
Schonenfahrer