Gründliche Ablehnung
Des Ubel-genandten Beständigen Gegenberichts/ einige/ Chur-Pfaltz wegen dero von etlichen hundert Jahren wohlherbrachten/ und durch Röm: Käyser und Könige vielfältig confirmirten Rechts/ Der Leibeigenen und Wild-Fäng/ Ungütlich beygemessene Aufflagen betreffend. O.O. u. Dr. 1665. Kl.4°. 16 S. - ╔Angebunden: Copia Chur-Mäintz An Chur-Pfaltz Abgelassenen Schreibens╗, die gewaltsahme occupir: und besetzung der Gemeinschafftlichen Statt Ladenburg betreffendt : Mit Chur-Pfältzischer seiten in margine gesetzten Notatis, Darinnen angewiesen wird/ daß Chur-Mäintz weder Fug noch uhrsach gehabt/ durch offene befehdung die gemeine ruhe zu verstören/ und Chur-Pfaltz mit gewaffneter Hand zu überfallen. O.O. u. Dr. 1665. 12, 8 S. Mod. Hprgt.
1). VD17 12:124973A. - 2). VD17 3:601763Z. Streitschrift über die Besetzung der Stadt Ladenburg. - Enth. außerdem: Chur-Pfaltz Antwort Auff vorhergehendes Chur-Meintzisches Schreiben. Zwei seltene Streitschriften. - Tls. stockfl. Einige Unterstreichungen. Hs. Besitzvermerk a. Vors.
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