94-937
Münzverordnung.
Bild Nr.: 94-937 Münzverordnung.: (Numismatik u. Siegelkunde)

(Nbg.), den 24. Mai 1636. Satspiegel 15,5 x 31 cm. 1 Bl. Lose.

VD17 12:703471L. - " Wiewoln ein E.E. Rath des H. Reichs Stadt Nürnberg hiebevorn zu mehrmahln durch unterschiedliche in den Druck gegebene und zu männiglichs wissenschafft offentlich angeschlagene Mandata sonderlichen aber erst den 14 Novemb. deß jüngst verwichnen 1635. Jahrs ernstlich gebotten daß keine andere Schaid: oder HandMüntz als unter hiesiger Stadt Gepräg alhie außgegeben und eingenommen alle dergleichen frembde Müntzen aber gäntzlichen abgeschafft ... seyn sollen. So haben doch Ihre Herrl. nicht ohne sonderbares mißfallen vernemen müssen daß solchen wolgemeynten Verordnungen bißhero so wenig nachgesetzet daß vielmehr ... frembde SchaidMüntzen unter hiesiger Burgerschafft häuffig verschoben ... und in Wechseln untergemischt worden ...". - Mittelfalz u. Blattränder gebräunt, tls. leicht wasserrandig, etw. stockfl. Kl. Loch im Blattrand.


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