94-835
Verordnung
Bild Nr.: 94-835 Verordnung: (Militaria, Militärdienst)

betreffend fremde (Kriegs-)Dienste. (Nbg.), o.Dr. 1615. 4°. Satzspiegel 31 x 26 cm. 1 Bl. lose.

Nicht im VD 17. Nur ein Eintrag im KVK. Selten. - Der Stadtrat Nürnbergs erklärt den Bürgern und Untertanen, nicht in fremde (Kriegs-) Dienste zu treten. Zudem "soll auch ein Jeder... in guter bereitschaft sitzen und welche vermüglich sein, sich mit notdürfftiger guter Rüstung... gefast zu machen". - Ob. wasserrd., gering stockfl.


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