94-667
Verordnung
Bild Nr.: 94-667 Verordnung: (Juridica und Kriminologie, Diebesbanden)

gegen Landstreicher und Diebesbanden. Einblattdruck, Nbg. 2. Aug. 1715. Qu.Gr.Fol. Satzspiegel ca. 31 x 35 cm.

Gegen "allerhand Herrenloßes Diebs-Gesind, Gart-Brüder und andere viel frembde hergelossene unnützige und ruchlose Leute, als Zigeuner, Jauner, Bettel-Juden, bleßirt- und abgedanckte Soldaten und dergleichen höchstschädliche Landstreuner...". - Gefaltet. Ränder etw. angestaubt.


Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.