Verordnung
die Verpflegung des Militärs betreffend. O.O., den 27. März 1677. Fol. 6 Bl.
"Wir Leopold von Gottes Gnaden erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs ...sowohl des Officiers und Soldatens, als deß Land- und Quartier-Mannß Nachricht und Verhaltung, was, und wieviel nemlichen Jener zu forderen, und dieser zu raichen haben solle...".
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