93-702
Verordnung
Bild Nr.: 93-702 Verordnung: (Militaria)

den Durchzug der Truppen und dessen Unterhalt betreffend. O.O., den 14/4 Mai 1695. Einblattdruck. Satzspiegel 28 x 31 cm.

Kein Eintrag im KVK. Selten. - "Demnach Fürsten und Stände...ad Loca operationis ausgezogen, in den fremdten Territoriis alles gar genau bezahlen müssen...sich gleichfalls an erstbesagte klare Reichs-Satzungen zu halten...". - Tls. stockfl.


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